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Mann lacht

Pensionsfonds­übertragung

Grundprinzip einer Pensionsfondsübertragung

Gegen Zahlung eines Einlösebeitrages als Einmalbeitrag übernimmt der Pensionsfonds die Pensionsverpflichtungen.

Pensionsrückstellungen sind der Barwert zukünftiger Rentenzahlungen, deren heutiger Wert durch Abzinsung mit dem aktuellen HGB-Zins (10 Jahresdurchschnitt) ermittelt wird. Zudem wirken sich Veränderungen der Lebenserwartung sowie Gehalts- und Inflationssteigerungen ergebniswirksam aus.  Zur Zeit besteht ein günstiges Marktumfeld zur liquiditätsschonenden Ausfinanzierung:
Oftmals reicht zur Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch den Pensionsfonds die Bewertung mit dem Marktzins, der aktuell deutlich über dem HGB-Zins liegt.
Durch die Übertragung findet eine Immunisierung gegen negative Veränderungen in der Zukunft statt, da die verbleibende handelsbilanzielle Rückstellung nur noch sinken kann. Das bedeutet: Erwartete Zinsänderungserträge führen zu positiv GuV-wirksamen Auflösungen. Aufwände hingegen sind nicht mehr GuV-wirksam.

Wir haben an alles gedacht, damit Ihre Übertragung so einfach wie möglich wird.

Klingt nach viel organisatorischem Aufwand? Stimmt – aber nicht für Sie!  Im Rahmen unseres 3-stufigen Projekt-Prozesses liefern wir alle notwendigen Dokumente, stellen die Projektumsetzung sicher und begleiten Sie eng bei der Fortführung.

1. Entscheidung

Klärungsworkshop Aufbereitung Entscheidungsgrundlage Entscheidungsvorlage

2. Umsetzung

Begleitung und Dokumentation eines externen Wirtschaftsprüfers Abbildung Aufsichtsrecht inkl. Reporting Kommunikation an Versorgungsberechtigte Einrichtung der Bestandsverwaltung Gremienarbeit und -dokumente Individuelle Kapitalanlage Vertragliche Umsetzung

3. Betreuung

Kommunikation mit Versorgungsberechtigten Kapitalanlage- und Risikomanagement

SV SparkassenVersicherung Pensionsfonds AG

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